Planung des digitalen nachlasses
Es gibt in der Schweiz kaum noch Menschen, die das Internet und Soziale Medien nicht nutzen. Nach dem Tod eines Familienmitglieds müssen Angehörige neben vielen anderen Aufgaben sich möglicherweise auch um das digitalen Erbe kümmern. Dabei kommen Angehörige oft an ihre Grenzen, die Daten eines Verstorbenen im Netz aufzuspüren und Zugang zu ihnen zu erhalten.
Ohne Benutzerdaten und Passwörter kann der digitale Nachlass nur sehr schwer geregelt werden. Internetdienstanbieter werden Angehörigen nicht ohne Weiteres Daten und Zugang zu Konten ermöglichen. Über den digitalen Nachlass sollten sich deshalb aktive Internet Nutzer zu Lebzeiten Gedanken machen.
Empfehlung für betroffene (Planung)
Machen Sie sich frühzeitig Gedanken über Ihre digitale Nachlassplanung.
Behalten Sie stets den Überblick über Ihre Internetaktivitäten und löschen Sie Benutzerkonti, die Sie schon seit Längerem nicht mehr brauchen.
Erstellen Sie eine Liste all Ihrer Benutzerkonti samt Zugangsdaten und bewahren Sie sie an einem sicheren Ort auf.
Informieren Sie rechtzeitig eine Person Ihres Vertrauens darüber oder beauftragen Sie einen digitalen Vererbungsdienst.
Verfassen Sie eine formgültige (handschriftliche oder öffentlich beurkundete) letztwillige Verfügung oder einen entsprechenden Passus in einem öffentlich beurkundeten Testament.
Informieren Sie sich bei den von Ihnen genutzten Internetdiensten darüber, welche Möglichkeiten zur digitalen Nachlassplanung diese bieten (zurzeit bietet bspw. Google mit dem «Inaktivitätsmanager» die Möglichkeit, die Zugänge je Dienst unterschiedlich zu regeln).
empfehlung für angehörige (umsetzung)
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Onlineaktivitäten der verstorbenen Person (Gibt es eine Vertrauensperson als digitale Willensvollstreckerin und eine Liste mit allen Benutzerkonti?)
Wenn nicht, verschaffen Sie sich Zugang zum E-Mail-Konto (Die meisten E-Mail-Anbieter gewähren nach Vorlegen des Todes- und Erbscheins Zugriff aufs Konto)
Suchen Sie nach kostenpflichtigen Abonnementen und Verträgen mit (Online-)Dienstleistern, um diese auf den nächstmöglichen Termin zu kündigen
Löschen Sie Benutzerkonti bei Online-Versandhäusern und übrigen Diensten
Suchen Sie nach sozialen Netzwerken und Apps, bei denen die verstorbene Person angemeldet ist. Wenn der Verstorbene nicht vorgesorgt hat, werden die Handlungsmöglichkeiten der Hinterbliebenen von den unterschiedlichen Regelungen der verschiedenen Dienste eingeschränkt:
Gut zu Wissen
Die meisten Onlinedienste geben Angehörigen keinen Zugriff und schalten das Profil nach einer gewissen Zeit auf inaktiv oder löschen das Konto. Facebook und Instagram bieten rechtsgültigen Erben die Möglichkeit, das Profil des Verstorbenen in den «Gedenkzustand» zu versetzen oder zu löschen, geben aber auch keinen Zugriff.
Support MY IT unterstützt Betroffene mit einer „Guideline“, Ihren digitalen Nachlass zu erfassen. Angehörige unterstützen wir, den digitalen Nachlass trotz fehlenden Informationen des Verstorbenen zu regeln.